Benutzerordnung

Anmeldung
Jeder kann unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises und Anerkennung der Benutzerordnung ausleihen.
Entleihen – Verlängern- Vormerken
Gegen Vorlage des Schülerausweises werden Bücher bis zu 4 Wochen unentgeltlich ausgeliehen. Entliehene Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Leihfrist kann vor Ablauf in der Schulbücherei unter Vorlage des Schülerausweises und des ausgeliehenen Buches 4 Wochen verlängert werden. Ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden.
Behandlung der Medien, Haftung
Die Schüler sind verpflichtet die ausgeliehenen Bücher sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigungen zu bewahren. Als Beschädigungen gelten auch Unterstreichungen und Markierungen u. ä. Der Verlust entliehener Bücher ist der Schulbücherei unverzüglich anzuzeigen. Für jede Beschädigung oder Verlust von Büchern sind die Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter zum Ersatz des Neuwertes verpflichtet. Es ist untersagt Beschädigungen selbst zu beheben.
Leihfristüberschreitung
Ist die Leihfrist um mehr als eine Woche überschritten oder eine Leihfristverlängerung nicht rechtzeitig beantragt worden, sind Säumnis- und Bearbeitungsgebühren nach dem Gebührentarif zu entrichten. Die Gebühren entstehen unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Solange der Schüler/die Schülerin der Rückgabe von Medien, der Ersatzleistung oder Zahlung von Gebühren nicht nachkommt, ist eine weitere Benutzung der Schulbücherei nicht möglich.
PC-Nutzung
Schüler und Schülerinnen ist es bei Anfrage erlaubt, Texte oder Bilder für den schulischen- und privaten Gebrauch zu drucken oder auf andere Medien zu kopieren. Für diesen Dienst werden Gebühren erhoben. Es ist untersagt mitgebrachte Software in der Bücherei zu verwenden.
Internet
Ein weltweiter Zugang zu Informationen verlangt von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Allen Schülern ist es nur unter Aufsicht erlaubt im Internet zu surfen. Die Online-Dienste im Internet basieren auf dem partnerschaftlichen Umgang miteinander. Es ist untersagt, Texte oder Bilder zu versenden die illegal oder beleidigend sind.
Büchereiordnung
Taschen, Mäntel, Mappen und dergleichen sind beim Betreten der Bücherei an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Essen, Trinken, Lärmen sowie anderes störendes Verhalten sind nicht gestattet. Den Büchereimitarbeitern steht das Hausrecht zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Schüler, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Schulbücherei ausgeschlossen werden.

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