2. Umsetzung

Seit Beginn des Schuljahres 1994/95 gab es an der Geschwister-Scholl-Schule pro Jahrgang zunächst eine Integrative Lerngruppe. Seit dem Schuljahr 2007/08 wurden in jedem Jahrgang zwei Integrative Lerngruppen eingerichtet.

Aktuell besuchen pro Jahrgang ca. 12 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam mit Schülern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf die Sekundarstufe I unserer Schule. In der Regel werden sie auf jeweils 2 Klassen eines Jahrgangs verteilt. Sie werden von sonderpädagogischen und allgemeinen Lehrkräften teilweise gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht findet so viel wie möglich im Klassenverband und so viel wie nötig in Kleingruppenförderung statt. Alle Schüler nehmen gemeinsam die außerschulischen Angebote der Schule wahr und profitieren von differenzierten Lernangeboten und individueller Förderung.

Der Übergang von der Grundschule zur Geschwister-Scholl-Schule wird begleitet. Die Klassenleitungen der 5. Klassen hospitieren vorab in den Grundschulen. Vor den Sommerferien lernen sich die Klassengemeinschaften kennen und die ersten Schulwochen werden unter pädagogischen Gesichtspunkten geplant.

Unser System ist durchlässig: Für einige Schüler wird in den Klassen 5 und 6 noch ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf beantragt. Wenn Schüler die Ziele der Gesamtschule erreichen, wird der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf aufgehoben.

Gemeinsamer Unterricht bedeutet für uns, dass jeden Tag möglichst alle Jugendlichen einer inklusiven Lerngruppe zusammen und am gleichen Lerngegenstand auf unterschiedlichem Niveau lernen. Das bedeutet, dass sich Unterricht in den inklusiven Lerngruppen vor allem durch binnendifferenzierte und individuelle Lernangebote auszeichnet.

In unseren Inklusionsklassen werden vor allem die Kern-, aber teilweise auch Nebenfächer durch zwei Lehrkräfte (sonderpädagogische und allgemeine Lehrkraft, teilweise auch zwei allgemeine Lehrkräfte) unterrichtet. Der Einsatz der Lehrkräfte soll individuell erfolgen, angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation und den Lerngegenstand.

Die Einführung und Anwendung von ausgewählten kooperativen Lernmethoden ist für die einzelnen Jahrgänge verpflichtend im schulinternen Curriculum festgehalten.

In der Regel erhalten alle Schüler ein Bildungsangebot im Fach Englisch. Für die Schüler im Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung entscheidet das Klassenteam, inwieweit ein Teil der wöchentlichen Englischstunden für andere Bildungsangebote verwendet wird und inwieweit in diesem Fach Formen der äußeren Differenzierung zum Tragen kommen.

In den Klassen 9 und 10 sind Förderlehrgänge in Mathematik und Naturwissenschaft parallel zum Regelunterricht für Schüler im Bildungsgang Lernen und Geistige Entwicklung im Hinblick auf den Übergang in den Beruf sinnvoll.

Grundsätzlich gilt für unsere pädagogische Arbeit, dass die Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf so viel wie möglich im Klassen- bzw. Kursverband und so viel wie nötig in der Kleingruppe unterrichtet und gefördert werden.

Die Inklusionsklassen sind in der Regel in das Differenzierungsmodell der Gesamtschule eingeschlossen, das im 6. Schuljahr mit dem Wahlpflichtbereich beginnt. In diesem Bereich haben alle Schüler die Möglichkeit, entsprechend ihrer persönlichen Neigung zu wählen. Erfahrungsgemäß werden von den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oft die Bereiche „Darstellen und Gestalten“ und „Arbeitslehre“ gewählt. In der Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch (ab Jahrgang 7) wird nach Gruppen- und Teamzusammensetzung entschieden, ob die Schüler mit zieldifferentem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf dem Grund- oder Erweiterungskurs zugewiesen werden. Grundsätzlich wird im Fach Deutsch (ab Jahrgang 8) ebenso verfahren. Allerdings bestehen hier auch gute Erfahrungen mit der klasseninternen Differenzierung. Schüler mit den Förderschwerpunkten ESE, KME und Sprache werden zielgleich ihrem Bildungsgang entsprechend unterrichtet.

Im Ergänzungsunterricht (ab Jahrgang 8) nehmen die Schüler mit zieldifferentem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel an der „Druck-AG“ teil. In dieser Arbeitsgruppe werden schulinterne Aufträge im Bereich des Druckens, Fotokopierens, Bindens und Laminierens erledigt. Die Schüler werden durch Auftragsarbeit und das Schreiben von Rechnungen mit betrieblichen Strukturen vertraut.

Die besonderen Förderangebote LPT und BPT (s. Punkt 1) sollen nicht parallel zu den Kernfächern liegen. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, muss der Kernunterricht für die Schüler mit einer sonderpädagogischen Lehrkraft geregelt werden.

Förderpläne

Grundlage der individuellen Förderung ist der Förderplan. In ihm werden fachliche und erzieherische Ziele und entsprechende Maßnahmen dokumentiert und evaluiert. Es ist vorrangig die Aufgabe der sonderpädagogischen Lehrkräfte, in Abstimmung mit den Klassenteams, die individuellen Förderpläne einerseits und die schuleigenen Unterrichtspartituren andererseits aufeinander abzustimmen. Sie erstellen den Förderplan, überprüfen ihn regelmäßig und schreiben ihn fort. Dies gilt auch dann, wenn ein Schüler sonderpädagogisch gefördert wird, ohne dass ein förmliches AO-SF Verfahren durchgeführt wurde (vgl. § 21 Abs. 7 AO-SF).

In Kooperation mit den einzelnen Schülern und ihren Erziehungsberechtigten werden halbjährlich individuelle Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Die Beteiligung der Schüler führt zu einer höheren Verbindlichkeit.

In halbjährlichen Teamsitzungen werden zudem alle beteiligten Lehrkräfte informiert und in die Umsetzung der Maßnahmen mit eingebunden. Die Förderpläne verbleiben bei den Klassenleitungen. Die Förderpläne und das Planungsraster werden im schulinternen System eingestellt und sind hier für alle Kollegen jederzeit einsehbar. Im Sinne der Handhabbarkeit achten wir in Bezug auf die Festlegung der Förderbereiche, der Förderziele und -maßnahmen auf eine Schwerpunktsetzung.

Leistungsbewertung und Zeugnisse

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule in Verbindung mit den Vorschriften zum Nachteilsausgleich. Besondere Regelungen gelten für die Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden.

Förderschwerpunkt Lernen: Leistungen der lernbehinderten Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte

(vgl. § 32 Abs. 1 AO-SF). Eine Versetzung findet nicht statt.

Die Leistungen der Schüler, die in einem besonderen Bildungsgang zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss geführt werden, werden in allen Fächern zusätzlich mit Noten bewertet (vgl. §§ 32 Abs. 3, 35 Abs. 3 AO-SF).

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: Gemäß § 40 AO-SF werden die Leistungen der Schüler im Bildungsgang Geistige Entwicklung ohne Noten auf der Grundlage der im Förderplan festgelegten Ziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte, eine Versetzung findet nicht statt.

Gemäß § 21 Abs. 6 Satz 1 und 2 AO-SF erhalten Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden. Die Zeugnisse nennen außerdem den Förderschwerpunkt und den Bildungsgang.

Wir verwenden die für unsere Schule entwickelten Zeugnisformulare, die nach Jahrgang, Förderschwerpunkt und Bildungsgang variieren. Alle Schüler, auch diejenigen im Bildungsgang Geistige Entwicklung, erhalten zum Ende eines Halbjahres eine Rückmeldung über ihre Leistungsentwicklung.

Schulabschlüsse

Im Gemeinsamen Lernen können die Abschlüsse der allgemeinen Schule bzw. die Abschlüsse in den Bildungsgängen entsprechender Förderschwerpunkte erreicht werden. Im Förderschwerpunkt Lernen kann in einem besonderen Bildungsgang ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss erworben werden.

Besondere Förderangebote

Die besonderen Förderangebote: Lebenspraktisches Training und Berufspraktisches Training

Außerhalb der Stundentafel der Gesamtschule bieten wir den Förderschülern ein lebenspraktisches und berufspraktisches Training an. Die Entscheidung für die Zuweisung zu einer dieser Differenzierungskurse wird auf dem Hintergrund der Lern- und Leistungsentwicklung und der im Förderplan ausgewiesenen Förderziele getroffen.

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