3. Strukturierung der Zusammenarbeit

Die Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der Regel in den Klassen c und d eines Jahrgangs gebündelt. Der Unterricht findet überwiegend in Doppelstunden statt.

Eine sonderpädagogische Lehrkraft mit voller Stelle ist zurzeit für 2 Klassen zuständig, in einer davon als eine der Klassenleitungen. Der Unterrichtseinsatz findet vorrangig in diesen beiden Klassen statt, die Stundenverteilung gewährt eine Unterrichtskonstanz in beiden Klassen. Die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Englisch werden doppelt besetzt, in Ausnahmefällen erfolgt die Doppelbesetzung in diesen Fächern durch eine allgemeine Lehrkraft. Die sonderpädagogische Lehrkraft ist in beiden Klassen vorrangig verantwortlich für die Erstellung und Kommunikation der Förderplanung und die Erstellung der Zeugnisse.
Die Zusammenarbeit im Team wird zu Beginn jedes Schuljahres bzw. zu Beginn der Zusammenarbeit auf der Grundlage der Arbeitshilfe „Kooperation in professionellen Lerngemeinschaften“ im Detail geregelt.

Im Stundenplan ist für jedes Klassenleitungsteam eine Teamstunde eingeplant. Die sonderpädagogische Lehrkraft sollte die Möglichkeit haben, auch in der Klasse ohne Klassenleitung an den Teamgesprächen teilzunehmen.

Die sonderpädagogischen Lehrkräfte unterrichten auch verantwortlich in ihren studierten Fächern.

Der Unterricht ist auf die Heterogenität der Lerngruppe ausgerichtet und findet in der Regel für die gesamte Lerngruppe statt.
Das Prinzip des niveaudifferenzierten Lernens wird von den Lehrkräften in der Unterrichtsplanung und –durchführung umgesetzt.

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