6. Äußere Differenzierung

Die Integrationsklassen sind in der Regel in das Differenzierungsmodell der Gesamtschule eingeschlossen, das im 6. Schuljahr mit dem Wahlpflichtbereich 1 beginnt. In diesem Bereich haben alle Schüler die Möglichkeit, entsprechend ihrer persönlichen Neigung zu wählen. Erfahrungsgemäß werden von den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Bereiche „Darstellen und Gestalten“ und „Arbeitslehre“ gewählt. In der Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch (ab Jahrgang 7) wird nach Gruppen- und Teamzusammensetzung entschieden, ob die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dem Grund- oder Erweiterungskurs zugewiesen werden. Grundlage des Lernens ist der individuelle Förderplan. Grundsätzlich wird im Fach Deutsch (ab Jahrgang 8) ebenso verfahren. Allerdings bestehen hier auch gute Erfahrungen mit der klasseninternen Differenzierung.

Im Ergängzungsunterricht (ab Jahrgang 8) nehmen die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel an der „Druck-AG“ teil. In dieser Arbeitsgruppe werden schulinterne Aufträge im Bereich des Druckens, Fotokopierens, Bindens und Laminierens erledigt. Die Schüler werden durch Auftragsarbeit und das Schreiben von Rechnungen mit betrieblichen Strukturen vertraut.

Weiter zu 7. Besondere Förderangebote

Zurück zu GU Übersicht

Comments are closed.