10. Organisation des GU

Die verschiedenen Organisationsebenen, die das erfolgreiche Lernen in den integrativen Lerngruppen beeinflussen, machen gemeinsame Intentionen und Absprachen des Schulträgers, der Schulaufsicht, der Schulleitung und der Lehrkräfte notwendig.

Die Absprachen und Notwendigkeiten werden von den Koordinatoren und Koordinatorinnen auf der Grundlage der pädagogischen Notwendigkeiten vernetzt und eingebracht. Die Koordination des Gemeinsamen Unterrichts wird an der GSS zur Zeit ausgefüllt von einer Gesamtschul- und einer Sonderschullehrkraft. Die Vergütung erfolgt über Entlastungsstunden. Die Kooperation der beiden Lehrämter in diesem Bereich stellt sicher, dass die Belange des Gemeinsamen Unterrichts aus den verschiedenen Sichtweisen geprüft und eingebracht werden können.

Die Aufgaben der Beteiligten sind:

Schulträger:

Ein von der Stadt Detmold bereitgestelltes Budget sorgt dafür, dass die materielle Ausstattung erweitert und den aktuellen Förderbedürfnissen der Schüler und Schülerinnen angepasst werden kann. Weiterhin hat der Schulträger für jede Klasse einen „Gruppenraum“ geschaffen, der für Differenzierungsmaßnahmen von allen Schülern und Schülerinnen der Klasse genutzt wird.

Der Schulträger sorgt durch die Beschäftigung einer Erzieherin dafür, dass die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in außerunterrichtlichen Zeiten betreut sind.

Der Schulträger organisiert und finanziert einen Schülerspezialverkehr für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die ihren Schulweg nicht selbstständig zurücklegen können.

Schulaufsicht:

Die Schulaufsicht stellt die Versorgung mit Lehrkräften sicher. Die Berechnung der Sonderschullehrkräfte erfolgt gemäß der Schüler-Lehrer-Relation des jeweiligen Förderschwerpunktes. Die Schule erhält einen Zuschlag von 0,1 Stellenanteilen pro Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gesamtschulkapitel.

Die Schulaufsicht berät die Lehrer und Lehrerinnen in der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts sowie der Umsetzung neuer bildungspolitischer Vorgaben und Akzente. Dafür führt sie einmal im Schuljahr eine Dienstbesprechung in der Schule durch.

Schulleiterin:

Die Schulleiterin vertritt die Interessen und Notwendigkeiten, die sich aus der Heterogenität der integrativen Lerngruppen ergeben, im Kollegium und beim Schulträger.

Organisationsleitung:

Ein besonderer Stellenwert kommt der Stundenplangestaltung sowie der personellen Besetzung der integrativen Lerngruppen zu. Vorschläge zur Unterrichtsverteilung und –rhythmisierung werden von den Klassenleitungen für ihre Lerngruppen entwickelt und nach Abwägung mit gesamtschulischen Notwendigkeiten von der Organisationsleitung nach Möglichkeit umgesetzt. Eine Doppelbesetzung in den Jahrgängen 5 und 6 ist weitestgehend gesichert. In den weiteren Jahrgängen werden die jeweiligen Klassen- und Fachlehrer und –lehrerinnen in die Entscheidung über deren Notwendigkeit einbezogen. Aspekte, die bei der Stundenplangestaltung und personellen Besetzung eine Rolle spielen, sind:

  • Einplanen von Doppelstunden, wenn sie aus fachlicher Sicht sinnvoll sind
  • Geringe Anzahl der Lehrkräfte für die Klasse, um die Kommunikation zu ermöglichen und einen für die Schüler überschaubaren Bezugsrahmen herzustellen
  • Stabile Fachteams, um die Kooperation zu etablieren

Abteilungsleitung:

Die Abteilungsleitung führt Aufnahmegespräche mit Eltern und Schülern, die sich für den Unterricht in den heterogenen Lerngruppen interessieren, und informiert über die Gesprächsergebnisse. Sie setzt die Lerngruppen zusammen und beteiligt dabei die zukünftigen Klassenleitungen.

Unterrichtende Lehrer und Lehrerinnen:

Über die gemeinsame Unterrichtsplanung und –durchführung hinaus entwickeln die Lehrer und Lehrerinnen das Konzept des Gemeinsamen Unterrichts an unserer Schule weiter. Dafür werden die Erfahrungen auf den Ebenen Unterricht, Schüler, Organisation und Kooperation regelmäßig evaluiert. Evaluationsbereiche können auch spezielle pädagogische Aufgaben wie zum Beispiel die individuelle Förderplanung oder die Leistungsbeurteilung sein. Die Klassenleitungen der integrativen Lerngruppen führen pro Schuljahr eine teaminterne Fortbildungsmaßnahme durch. Sie gestalten darüber hinaus regelmäßige Teamsitzungen zu aktuellen Themen. Die Klassenlehrer und –lehrerinnen fühlen sich dafür verantwortlich, den Gedanken und die Prinzipien des Gemeinsamen Unterrichts in ihren Klassenteams und der Schule weiter zu etablieren.

Stand: Dezember 2006

Das Konzept ist von der Fachkonferenz „Gemeinsamer Unterricht“ verabschiedet worden. Änderungen werden zur Aktualisierung der quantitativen Angaben durchgeführt. Die Weiterentwicklung inhaltlicher Aussagen muss in der Fachkonferenz beschlossen werden.

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