Voraussetzungen

Welche Voraussetzung benötigt man für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe?

In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (bei uns Jahrgangsstufe 11) kann nur eintreten, wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.

Diesen sogenannten Q-Vermerk bekommt man

  • durch den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
  • am Gymnasium durch Versetzung am Ende der letzten Klasse der Sekundarstufe I

In die Einführungsphase kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

weiter zu Zeitpunkt der Anmeldung

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