Lehrkräfte, die Sporthelferinnen und Sporthelfer im Rahmen schulischer Maßnahmen ausbilden möchten, müssen im Zuge der Lehreraus-, -fort- oder -weiterbildung die Befähigung für das Erteilen von Sportunterricht erworben haben. Sie müssen darüber hinaus an einer Fortbildungsmaßnahme für die Ausbildung von Sporthelferinnen bzw. Sporthelfern teilgenommen haben, die in der Regel von der entsprechenden Bezirksregierung und der Sportjugend NRW gemeinsam angeboten und durchgeführt wird. Mitarbeiter der Sportorganisationen, die Ausbildungsmaßnahmen leiten wollen, müssen über die Grundqualifikation für Lehrgangsleitungen von LandesSportBund/Sportjugend NRW verfügen.
Die Ausbildung und Betreuung der Sporthelferinnen und Sporthelfer erfolgt derzeit durch Renė Hegemann.
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