Einordnung

Die Sporthelfer-Ausbildung ist in ihren Voraussetzungen, Zielen, Inhalten und in ihrer methodischen Grundorientierung eng angelehnt an die Gruppenhelfer-I-Ausbildung (GH I) der Sportjugend NRW. Die Ausbildungsabschlüsse GH I und Sporthelfer werden als gleichwertig anerkannt (Vgl.: Konzeption der Gruppenhelferinnen- und Gruppenhelfer-Ausbildung. Hrsg.: Sportjugend NRW, Duisburg, 2000, 3. Auflage).

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