Schulrechtliche Regelungen

Den schulrechtlichen Rahmen für die Ausbildung und den Einsatz der Sporthelferinnen und Sporthelfer bilden das Schulmitwirkungsgesetz (BASS 1-3, § 12 Schülervertretung), die Allgemeine Schulordnung (BASS 12-01 Nr.2, u.a. § 12 Aufsicht, § 46 Unfallverhütung und Schülerunfallversicherung) sowie der sogenannte SV-Erlass (BASS 17-51 Nr. 1, insbesondere Ziffern 2.2.1 und 6). Weitergehende fachliche Orientierungshilfen bieten die Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport, der Erlass zur „Sicherheitsförderung im Schulsport“ und die  Richtlinien für die Förderung freiwilliger Schulsportgemeinschaften (BASS 11-04 Nr. 14). Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung sowie zum Einsatz der Schülerinnen und Schüler als Sporthelferin bzw. Sporthelfer ist erforderlich.

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